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Entscheidung - OGH, 19.12.2001, 7 Ob 306/01b

ZivilprozessrechtEvBl 2002/100EvBl 2002, 387 - 388 Heft 10 v. 15.5.2002

§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO; § 538 ZPO

Kommt von mehreren dargelegten Wiederaufnahmsgründen nur einzelnen Punkten Berechtigung zu, ist dennoch eine einheitliche Beurteilung im Vorprüfungsverfahren geboten; eine Verfahrensteilung oder partielle Zurückweisung ist nicht zulässig.

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