§ 93 Abs 1 ZPO; § 31 Abs 2 ZPO; § 64 Abs 1 Z 3 ZPO; § 14 RAO
Informierte der Rechtsanwalt in seiner Funktion als bestellter Verfahrenshelfer nicht über die Reichweite einer (zulässigen) Substitution, so sind Schriftstücke nur dem Verfahrenshelfer zuzustellen.