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Entscheidung - OGH, 06.10.2000, 1 Ob 101/00k

ZivilrechtEvBl 2001/47EvBl 2001, 218 - 219 Heft 6 v. 15.3.2001

§ 879 Abs 1 ABGB; § 1052 ABGB; § 1170 ABGB

Erweist sich ein Werk aufgrund gravierender Mängel als verwendungsuntauglich, verstößt die Geltendmachung der Vorleistungsverpflichtung des Werkbestellers durch den Werkunternehmer gegen die guten Sitten.

OGH 06.10.2000, 1 Ob 101/00k

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