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Entscheidung - OGH, 31.05.2001, 15 Os 44/01

StrafrechtEvBl 2001/188EvBl 2001, 813 - 815 Heft 21 v. 1.11.2001

§ 112 StGB

Der OGH erläutert, dass nur Privatanklagedelikte, nicht aber strafbare Handlungen des Verwaltungs- oder Disziplinarrechts vom Wahrheitsbeweis ausgeschlossen sind und legt Kriterien dar, die für die Zulässigkeit des Wahrheitsbeweises sprechen.

OGH 31.05.2001, 15 Os 44/01

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