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Entscheidung - OGH, 27.06.2001, 13 Os 29/01

StrafprozessrechtEvBl 2001/189EvBl 2001, 815 - 816 Heft 21 v. 1.11.2001

§ 363a Abs 1 StPO; Art 6 Abs 1 MRK; § 228 StPO

Die Durchführung der Hauptverhandlung in einer Strafanstalt und die Unterlassung der Beweiswiederholung im Berufungsverfahren erfordert, unter Zugrundelegung der einschlägigen Rechtsprechung des EGMR, die Erneuerung des Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen das Öffentlichkeitsprinzip.

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