§ 51 Abs 2 Z 9 JN
Der OGH legt dar, dass es zur Begründung der Eigenzuständigkeit des Handelsgerichts nach § 51 Abs 2 Z 9 JN irrelevant ist, ob sich die Klage auf die Herausgabe einer Erfindung stützt.
OGH 14.11.2000, 4 Ob 271/00g
§ 51 Abs 2 Z 9 JN
Der OGH legt dar, dass es zur Begründung der Eigenzuständigkeit des Handelsgerichts nach § 51 Abs 2 Z 9 JN irrelevant ist, ob sich die Klage auf die Herausgabe einer Erfindung stützt.
OGH 14.11.2000, 4 Ob 271/00g