§ 51 Abs 2 Z 9 JN
Der OGH legt dar, dass die Einbringung der Unterlassungsklage wegen der Vortäuschung der Urheberschaft an einer Erfindung die Eigenzuständigkeit des Handelsgerichts nach § 51 Abs 2 Z 9 JN nicht begründet.
OGH 14.11.2000, 4 Ob 271/00g