§ 22 WEG
In dieser Entscheidung stellt der OGH fest, dass die Rechtsstellung als Wohnungs- und Miteigentümer selbst infolge eines Ausschlusses aus der Wohnungseigentumsgemeinschaft erst mit dem Zuschlag im Versteigerungsverfahren endet.
OGH 25.10.2000, 3 Ob 26/00w