§ 328 Abs 1 Z 8 lit c EO; § 382 Abs 2 EO
Der OGH erörtert die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Provisorialmaßnahme zur Absicherung eines aus dem ehelichen Aufteilungsverfahren resultierenden Anspruchs und legt dar, dass hiezu ein Nachweis einer Gefährdungssituation erforderlich ist.