§ 194 Abs 3 StPO; § 2 GRBG
Der OGH legt in dieser Entscheidung Kriterien dar, die eine Fortsetzung der Untersuchungshaft über eine 6 Monate hinausreichende Zeitspanne erlauben und erläutert die Rechtsfolgen einer unrechtmäßigen Überschreitung.
OGH 19.10.2000, 15 Os 143,144/00