§ 114 Abs 4 StPO; § 179 Abs 4 StPO
Bezieht sich das Beschwerdegericht im Rahmen der Prüfung einer Haftbeschwerde auf andere Haftgründe als das Erstgericht, verstößt diese bloße Modifikation in der Begründung nicht gegen das Verschlechterungsverbot.
OGH 14.09.2000, 12 Os 78/00