§ 197 KO; § 156 Abs 1 KO
Der OGH beschreibt die Rechtsfolgen der Erfüllung eines Zahlungsplans und prüft in diesem Zusammenhang, ob und in welcher Höhe ein Gläubiger, der eine Forderungsanmeldung im Abstimmungsverfahren verabsäumt hat, einen Zahlungsanspruch geltend machen kann.