§ 934 ABGB; § 935 ABGB; § 1267 ABGB; § 1268 ABGB
Der Erwerb einer Arztpraxis samt Patientenstock ist nicht als Glücksgeschäft zu qualifizieren, das die Einrede der Verkürzung über die Hälfte ausschließt.
OGH 10.07.2001, 4 Ob 147/01y
§ 934 ABGB; § 935 ABGB; § 1267 ABGB; § 1268 ABGB
Der Erwerb einer Arztpraxis samt Patientenstock ist nicht als Glücksgeschäft zu qualifizieren, das die Einrede der Verkürzung über die Hälfte ausschließt.
OGH 10.07.2001, 4 Ob 147/01y