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Entscheidung - OGH, 23.11.2000, 2 Ob 296/00v

ZivilrechtÖJZ-LSK 2001/81 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 1304 ABGB; § 1432 ABGB; § 1502 ABGB

Der Verzicht auf die Geltendmachung der Verjährungseinrede ist nicht als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Geschädigten zu qualifizieren.

OGH 23.11.2000, 2 Ob 296/00v

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