§ 1304 ABGB; § 1432 ABGB; § 1502 ABGB
Der Verzicht auf die Geltendmachung der Verjährungseinrede ist nicht als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Geschädigten zu qualifizieren.
OGH 23.11.2000, 2 Ob 296/00v
§ 1304 ABGB; § 1432 ABGB; § 1502 ABGB
Der Verzicht auf die Geltendmachung der Verjährungseinrede ist nicht als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Geschädigten zu qualifizieren.
OGH 23.11.2000, 2 Ob 296/00v