§ 1295 ABGB
Der OGH erläutert in dieser Entscheidung, dass bei offensichtlicher Erkennbarkeit der Gefahr die Verkehrssicherungspflicht des Inhabers der Gefahrenquelle nicht besteht.
OGH 14.11.2000, 4 Ob 280/00f
§ 1295 ABGB
Der OGH erläutert in dieser Entscheidung, dass bei offensichtlicher Erkennbarkeit der Gefahr die Verkehrssicherungspflicht des Inhabers der Gefahrenquelle nicht besteht.
OGH 14.11.2000, 4 Ob 280/00f