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Entscheidung - OGH, 08.05.2001, 14 Os 11, 12/01

StrafrechtÖJZ-LSK 2001/230 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 85 StGB; § 87 Abs 2 StGB; § 15 StGB

Der Eintritt einer schweren Dauerfolge nach § 85 StGB ist auch einer nur versuchten absichtlich schweren Körperverletzung als Deliktsqualifikation zuzurechnen.

OGH 08.05.2001, 14 Os 11, 12/01

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