§ 7 Abs 1 JGG
Der OGH legt dar, dass die dem Gericht eingeräumten diversionellen Erledigungsformen des § 7 Abs 1 JGG keinen Einschränkungen durch Strafdrohungen oder Kompetenzregelungen unterliegen.
OGH 11.10.2000, 13 Os 111/00
§ 7 Abs 1 JGG
Der OGH legt dar, dass die dem Gericht eingeräumten diversionellen Erledigungsformen des § 7 Abs 1 JGG keinen Einschränkungen durch Strafdrohungen oder Kompetenzregelungen unterliegen.
OGH 11.10.2000, 13 Os 111/00