§ 9 AnfO
Der OGH legt dar, dass das Einlangen der Mitteilung über die geplante Anfechtung bei Gericht die erforderliche Information des Anfechtungsgegners vor Ende der Anfechtungsfrist nicht ersetzt und somit nicht ausreicht, um Hemmung zu bewirken.
OGH 25.10.2000, 2 Ob 282/00k