§ 3 Abs 2 KO
Der OGH erörtert in dieser Entscheidung, welche Sorgfaltsverbindlichkeiten das Kreditinstitut bei Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Klienten trifft und betont die Bedeutung einer effizienten Datenübertragung zwischen Bankzentrale und den einzelnen Filialstellen.