Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Geltungsbereiche des römischen Schuldvertragsübereinkommens sowie des Internationalen Versicherungsvertragsgesetzes und weist auf die Unterscheidungskriterien und Vorrangwirkungen bei Anwendbarkeit beider Kollisionsnormen hin.
Rechtsgrundlagen: IVVG; EVÜ