§ 31 oö LStG; § 32 oö LStG; § 35 oö LStG; § 36 oö LStG
Der VwGH erörtert, dass die Enteignung einer Grundfläche wegen Errichtung einer Strasse die Genehmigung der Errichtung oder einen Feststellungsbescheid über die mangelnde Genehmigungsnotwendigkeit voraussetzt und legt dar, dass die Enteignung von ca 1.000 m² Grundfläche keinen bloß geringfügigen Eingriff in die dinglichen Rechte des Eigentümers begründet.