§ 1 JN; § 102 oö FlVfLG
Macht der Kläger im Zuge eines Zusammenlegungsverfahrens von Grundstücken einen Ersatzanspruch für die Wertminderung einer Liegenschaft geltend, begründet dies die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und nicht der Agrarbehörde.
OGH 30.01.2001, 4 Ob 11/01y