§ 382 Z 8 lit a EO; § 394 Abs 1 EO; § 399 b Abs 1 EO
Der OGH erörtert in dieser Entscheidung die maßgebliche Anspruchsgrundlage zur Rückforderung einstweilig bezahlten Unterhalts und spricht sich gegen die Zugrundelegung der Billigkeitserwägungen des § 399b Abs 1 EO für unterhaltsrechtliche Regressforderungen zwischen erwachsenen Parteien aus.