§ 39 Abs 2 lit b nö GdVBG; § 867 ABGB; § 35 Abs 2 Z 16 nöGDO
In dieser Entscheidung prüft der OGH, ob der Erwerb von Liegenschaften durch einen Gemeindesekretär, der unter Ausnutzung von Amtswissen einen wesentlich günstigeren Kaufpreis erzielen konnte, einen Entlassungsgrund begründet und erörtert weiters die Rechtzeitigkeit der Entlassungserklärung bei Entscheidungsbefugnis eines Organs (hier: Gemeinderat).