Zusammenfassung: Der EGMR prüft, inwieweit eine Bestimmung, die dem leiblichen Vater eines ehelich geborenen Kindes keine Möglichkeit einräumt, die Vaterschaft des Ehegatten aberkennen zu lassen, in den Anwendungsbereich des Art 8 MRK fällt.
EGMR, 20.06.1999 über die Zulässigkeit der Beschwerde Nr. 27.110/95 im Fall Nyland gg Finnland