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Die Regelung der Mediation im EheRÄG 1999

FamilienrechtMag. Stefan Grünberger, Vertragsassistent, SalzburgÖJZ 2000, 50 - 57 Heft 2 v. 15.1.2000

Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag Anwendungsbereich und Zielsetzungen der Mediation bei Trennungs- bzw Scheidungsverfahren. Besonders betont er dabei die Verbindlichkeit des Mediators zur vertraulichen Behandlung der erhaltenen Informationen und prüft, inwieweit dieser Grundsatz der Geheimhaltung in Zivil- und Strafverfahren aufrechtzuerhalten ist.

Rechtsgrundlagen: § 99 EheG; § 320 Z 4 ZPO; § 460 Z 7a ZPO; § 152 Abs 1 Z 5 StPO

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