Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage der Rechtspersönlichkeit von Universitätsinstituten. Aufbauend auf einer Beschreibung der Einrichtung der Teilrechtsfähigkeit erörtert er die Repräsentation der Universitätsinstitute im Außenverhältnis sowie bei Gerichtsverfahren, wobei er die Funktion der Finanzprokuratur ausführlich erläutert. Erwägungen zu allfälligen Konsequenzen von Vertretungsmängeln runden den Beitrag ab.