§ 411 ZPO
In dieser Entscheidung befasst sich der OGH mit Prüfung der Reichweite der Bindungswirkung eines Strafurteils auf ein nachfolgendes Zivilverfahren.
OGH 28.04.2000, 1 Ob 81/00v
§ 411 ZPO
In dieser Entscheidung befasst sich der OGH mit Prüfung der Reichweite der Bindungswirkung eines Strafurteils auf ein nachfolgendes Zivilverfahren.
OGH 28.04.2000, 1 Ob 81/00v