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Entscheidung - OGH, 26.04.2000, 7 Ob 17/00a

ZivilprozessrechtEvBl 2000/189EvBl 2000, 810 - 811 Heft 21 v. 1.11.2000

§ 1 JN; § 81 Krnt KAO; Art 6 MRK

Der OGH stellt in dieser Entscheidung fest, dass Rechtskonflikte zwischen Krankenanstaltsträgern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger den Schiedskommissionen zur Erledigung zugewiesen sind. Gleichzeitig prüft er, ob die Schiedskommission gem § 81 Krnt KAO den Erfordernissen des Art 6 MRK entspricht.

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