§ 61 Abs 5 GehG idF BGBl 1982/350
Dem Lehrer gebührt bei vorübergehender Vertretung des Schulleiters kein Anspruch auf Vergütung.
VwGH, 27.10.1999, 97/12/0384
§ 61 Abs 5 GehG idF BGBl 1982/350
Dem Lehrer gebührt bei vorübergehender Vertretung des Schulleiters kein Anspruch auf Vergütung.
VwGH, 27.10.1999, 97/12/0384