§ 2 nö NatSchG; § 3 NatSchG; § 5 NatSchG; § 6 NatSchG idF vor der Nov LGBl 5500-5
Der VwGH erörtert unter Zugrundelegung des nö Naturschutzgesetzes aF, ob der Schutzbereich eines Landschaftsschutzgebiets auch unterirdische Baumaßnahmen umfasst und prüft, inwieweit der Naturschutzbehörde Möglichkeiten eingeräumt sind, die Errichtung einer Trasse für den Eisenbahnverkehr zu verhindern.