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Entscheidung - VwGH, 18.10.1999, 97/10/0235

Allgemeine RechtsfragenVwGH 2000/173ÖJZ 2000, 733 Heft 19 v. 1.10.2000

§ 5 Abs 1 Krnt NatSchG 1986; § 15 Abs 1 Krnt NatSchG 1986; Krnt OrtsbildpflegeG 1979

Der VwGH legt unter Zugrundelegung des Kärntner Naturschutzgesetzes Kriterien dar, die eine Häusergruppierung als geschlossene Siedlung qualifizieren und somit von der freien Landschaft nach § 5 Abs 1 leg cit abgrenzt.

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