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Entscheidung - VwGH, 21.10.1999, 99/20/0321

WaffenrechtVwGH 2000/180ÖJZ 2000, 734 Heft 19 v. 1.10.2000

§ 8 WaffG 1996

Der VwGH beschreibt die Verbindlichkeit eines Waffenbesitzers zur sorgfältigen Verwahrung seiner Waffen, betont aber gleichzeitig, dass sich die Sorgfaltsanforderungen bei Alleinbenutzung einerseits und möglicher Mitbenutzung einer Wohnung durch andere Personen andererseits unterschiedlich gestalten.

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