vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - VwGH, 10.11.1999, 98/0026

GewerberechtVwGH 2000/158ÖJZ 2000, 731 Heft 19 v. 1.10.2000

Zusammenfassung: Der Beruf des Naturheilpraktikers stellt keine reglementierte Berufstätigkeit dar und wird auch vom sachlichen Geltungsbereich der GewO nicht umfasst. Ein Naturheilpraktiker aus Deutschland besitzt in Österreich keinen Anspruch auf Ausführung seines Berufs.

VwGH, 10.11.1999, 98/0026

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!