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Entscheidung - VwGH, 20.10.1999, 99/04/0122

GewerberechtVwGH 2000/157ÖJZ 2000, 731 Heft 19 v. 1.10.2000

§ 1 Abs 2 GewO 1994; § 74 Abs 1 GewO 1994

Aufbau- und Veränderungsarbeiten an einer Betriebsanlage durch den Gewerbetreibenden sind nicht als gewerbliche Tätigkeit im Sinn des § 1 Abs 2 GewO zu qualifizieren.

VwGH, 20.10.1999, 99/04/0122

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