§ 111 WRG; § 121 WRG; § 59 AVG; § 68 AVG; § 10 VVG
Der VwGH beschreibt die Rechtswirkungen einer unbestimmten Auflage einer wasserrechtlichen Genehmigung und betont, dass selbst die rechtskräftige unbestimmte Auflage die Unmöglichkeit der Vollstreckung zur Folge hat.