§ 15 Abs 3 Wr VeranstaltungsG
Der VwGH erörtert, dass die Möglichkeit einer allfälligen ordnungswidrigen Benützung bei Bemessung des Gehwegs nach § 15 Abs 3 VeranstG zu berücksichtigen ist.
VwGH, 09.11.1999, 99/05/0202
§ 15 Abs 3 Wr VeranstaltungsG
Der VwGH erörtert, dass die Möglichkeit einer allfälligen ordnungswidrigen Benützung bei Bemessung des Gehwegs nach § 15 Abs 3 VeranstG zu berücksichtigen ist.
VwGH, 09.11.1999, 99/05/0202