§ 9 Abs 2 VStG; § 142 HGB
Die Übernahme eines Geschäfts bewirkt keine Rechtsnachfolge in die Rechtsstellung eines verantwortlichten Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 VStG.
VwGH, 20.12.1999, 96/10/0104
§ 9 Abs 2 VStG; § 142 HGB
Die Übernahme eines Geschäfts bewirkt keine Rechtsnachfolge in die Rechtsstellung eines verantwortlichten Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 VStG.
VwGH, 20.12.1999, 96/10/0104