§ 36 Abs 1 ZPO; § 27 Abs 1 ZPO; § 116 ZPO
In Verfahren mit absoluter Anwaltspflicht bildet im Fall der Beendigung des Vollmachtsverhältnisses zum Rechtsanwalt ein Antrag auf Kuratorbestellung keinen rechtswirksamen Ersatz für die erforderliche Mitteilung der Bestellung einer neuen anwaltlichen Vertretung.