§ 35 EO; § 233 ZPO
In dieser Entscheidung beurteilt der OGH die Frage der Zulässigkeit der Einbringung einer zweiten Oppositionsklage bei fehlgeschlagener Klagsänderung in erster Instanz und erläutert, dass die Einrede der Streitanhängigkeit nur bei Identität der Einwendungen Berechtigung findet.