§ 16 ABGB; § 1 UWG
Die Verschleierung einer Werbebotschaft durch Versendung einer persönlich adressierten Postsendung verletzt das Persönlichkeitsrecht des Empfängers und berechtigt diesen zur Unterlassungsklage.
OGH 14.03.2000, 4 Ob 64/00s
§ 16 ABGB; § 1 UWG
Die Verschleierung einer Werbebotschaft durch Versendung einer persönlich adressierten Postsendung verletzt das Persönlichkeitsrecht des Empfängers und berechtigt diesen zur Unterlassungsklage.
OGH 14.03.2000, 4 Ob 64/00s