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Entscheidung - OGH, 14.03.2000, 4 Ob 64/00s

ZivilrechtEvBl 2000/147EvBl 2000, 635 - 636 Heft 17 v. 1.9.2000

§ 16 ABGB; § 1 UWG

Die Verschleierung einer Werbebotschaft durch Versendung einer persönlich adressierten Postsendung verletzt das Persönlichkeitsrecht des Empfängers und berechtigt diesen zur Unterlassungsklage.

OGH 14.03.2000, 4 Ob 64/00s

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