§ 1073 ABGB; § 76 Abs 2 GmbHG
Ein in einem Gesellschaftsvertrag vereinbartes Vorkaufsrecht wirkt absolut, sodass eine Abtretung eines Geschäftsanteiles unter Missachtung des Vorkaufsrechts der Mitgesellschafter keinen rechtswirksamen Eigentumsübergang begründet. Haben mehrere Personen ein Vorkaufsrecht, sind sie im Zweifel gemeinsam zu dessen Ausübung berufen.