§ 2 Abs 2 Z 2 UVG; § 186a ABGB; § 27 Abs 6 WrJWG
In Ablehnung der Entscheidung 7 Ob 5/99 legt der OGH in dieser Entscheidung dar, dass die Zuteilung eines Verwandtenpflegegeldzuschusses als bloßer Akt der Privatwirtschaftsverwaltung ohne Bescheidcharakter nicht als Maßnahme der Jugendwohlfahrtspflege bzw Sozialhilfe zu qualifizieren ist und somit die Leistungseinstellung von Unterhaltsvorschüssen nicht rechtfertigt.