§ 1 UWG
Da politische Aktivitäten keinen Bestandteil des geschäftlichen Verkehrs bilden, sind die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen nicht anwendbar.
OGH 14.12.1999, 4 Ob 299/99w
§ 1 UWG
Da politische Aktivitäten keinen Bestandteil des geschäftlichen Verkehrs bilden, sind die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen nicht anwendbar.
OGH 14.12.1999, 4 Ob 299/99w