§ 28 SMG; § 15 StGB
Die Übergabe von Suchtgift an einen verdeckten Ermittler, der daran noch kein Alleingewahrsam begründet hat, ist strafrechtlich als versuchtes Inverkehrsetzen eines Suchtmittels zu qualifizieren.
OGH 14.12.1999, 11 Os 118/99
§ 28 SMG; § 15 StGB
Die Übergabe von Suchtgift an einen verdeckten Ermittler, der daran noch kein Alleingewahrsam begründet hat, ist strafrechtlich als versuchtes Inverkehrsetzen eines Suchtmittels zu qualifizieren.
OGH 14.12.1999, 11 Os 118/99