Art 7 B-VG; Art 139 Abs 1 B-VG; § 4 Abs 2 StarkstromwegeG 1968; § 7 Abs 1 StarkstromwegeG 1968
Der VfGH nimmt in seinem Erkenntnis Stellung zur Parteistellung des Liegenschaftseigentümers, auf dessen Grund eine Verlegung elektrischer Starkstromleitungen geplant ist, und prüft dessen Rechtsschutzmöglichkeiten.