Art 7 B-VG; Art 144 B-VG; Art 137 B-VG; § 2 ParteienG; § 2a ParteienG; § 2b ParteienG
Anträge auf Gewährung einer Parteienförderung sind bescheidmäßig zu erledigen; erhält eine nicht im Nationalrat vertretene Partei anläßlich von Wahlen zum Europäischen Parlament, im Unterschied zur Anspruchslage bei Nationalratswahlen, keine Zuwendung für die Öffentlichkeitsarbeit, verstößt dies nicht gegen den Grundsatz der gebotenen Gleichbehandlung.