Art 7 B-VG; § 16 JWG 1989; § 22 Wr JWG 1990
Bezugnehmend auf die verfahrensgegenständliche Bestimmung des § 16 JWG nimmt der VfGH Stellung zur Kompetenz des VwGH, die Aufhebung eines Gesetzes zu beantragen und erläutert die Voraussetzungen einer Gesetzesprüfung durch den VfGH. Schließlich bestimmt er noch den Begriff der Tagesmutter näher.