Zusammenfassung: Der VfGH verfügt die Aufhebung des § 25 Abs 2 TirBO 1998 LGBL 15 und prüft, ob die fehlende Möglichkeit eines Nachbarn, die Rechtswidrigkeit eines Flächenwidmungsplans geltend zu machen, den Gleichheitssatz verletzt.
VwGH, 01.10.1999, G 73/99
Rechtsgrundlagen: Art 7 B-VG; Art 2 StGG; § 25 Abs 2 TirBO 1998; § 364 Abs 2 ABGB