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ÖBl-LS 2020/1

ÖBl-LeitsätzeJudikaturReinhard HingerÖBl-LS 2020/1ÖBl-LS 2020, 28 - 29 Heft 1 v. 14.1.2020

Die Tätigkeit der öffentlichen Hand lässt sich grundsätzlich in drei Fallgruppen einteilen:

hoheitliches Handeln (das dem Lauterkeits- und Kartellrecht entzogen ist);

privatrechtliches Handeln mit unternehmerischem Charakter (bei Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit);

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